Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz

Gemäß Landesgesetz vom 18. Dezember 2002, Nr. 15 (Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste) wird in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen. Dazu wird ein Plan ausgearbeitet, welcher folgendes enthält:


  • Einrichtung der Melde-, Alarm- und Rettungsdienste
  • Feststellung der Orte und Bereiche, die je nach Gefahrenart bedroht sind
  • Feststellung des verfügbaren Bestandes an Personal, Hilfsmitteln, Ausrüstung, Ressourcen, Lebensmitteln und Infrastrukturen im Bereich der Gemeinde
  • Bestimmung von Räumen und Einrichtungen, die für Rettungseinsätze, Lager und Notunterkünfte zu verwenden sind
  • Errichtung von Verbindungsdiensten
  • Ausarbeitung von Richtlinien für die verschiedenen Arten von Notstand
  • Verzeichnis der anerkannten Freiwilligenorganisationen für den Zivilschutz

Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt und bleiben für die Dauer der Legislatur im Amt, auf jeden Fall bis zu ihrer Erneuerung.

Vorsitzender

Stellvertreter-Vorsitzender

Schriftführerin

Effektive Mitarbeiter

Ersatzmitglieder

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