Fraktionsvorsteher

Im Sinne des Art. 31 des Kodex der örtlichen Körperschaften kann der Bürgermeister aus den Reihen der Gemeindereferenten der Fraktion oder wenn keine vorhanden sind aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder oder aus den Reihen der zu Gemeinderatsmitgliedern wählbaren Bürgern einen Vertreter der Fraktion ernennen.

Der Fraktionsvertreter sorgt für die örtlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung nach den Weisungen des Bürgermeisters und lässt die Beschlüsse des Rates und des Ausschusses befolgen. Vor der Vorlegung des Haushaltsvoranschlages berichtet der Vertreter dem Gemeinderat über die Verhältnisse und Bedürfnisse der Fraktion.

Der Bürgermeister hat für die Amtsperiode 2020/2025 folgende Personen als Fraktionsvorsteher ernannt:

 

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