Geburt

Geburtenmeldung: siehe dazu Dienst im Bürgernetz

Mit der Geburt eines Kindes sind viele Veränderungen im täglichen Leben verbunden. Dazu gehören auch einige Formalitäten, die erledigt werden müssen. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über notwendige Schritte und die dazugehörigen Anlaufstellen, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen.

Was?
Wo?
Kontakt
Anmeldung des Kindes
  • Entbindungsanstalt (innerhalb von 3 Tagen)
  • oder in der Wohnsitzgemeinde der Eltern (innerhalb von 10 Tagen)
  • oder bei der Geburtsgemeinde des Kindes (innerhalb von 10 Tagen)

+39 0471 356457

Standesamt der jeweiligen Gemeinde
Anforderung der Steuernummer
Wohnsitzgemeinde des Neugeborenen (bei Anmeldung)
+39 0471 356457
Sanitätsbetrieb - Wahl des Vertrauensarztes
Sanitätssprengel Ritten
+39 0471 357710
Impfungen

Sanitätssprengel Ritten

Informationen erhalten Sie hier
Mütterberatung und kinderärztliche Betreuung
Sanitätssprengel Ritten
+39 0471 357722
Meldung Arbeitgeber
beim zuständigen Arbeitgeber

Mutterschaftsgeld (obligatorisch und fakultativ) und Elternzeit
beim zuständigen Arbeitgeber oder
bei verschiedenen Patronaten

Familienzulagen
beim zuständigen Arbeitgeber
Landesfamiliengeld (bis zum 3. Lebensjahr)
bei der Autonomen Provinz Bozen, Familie, Soziales und Gemeinschaft oder bei verschiedenen Patronaten ode
regionales Familiengeld (mind. 2 minderjährige zu Lasten lebende Kinder)
bei der Autonomen Provinz Bozen, Familie, Soziales und Gemeinschaft oder bei verschiedenen Patronaten
staatliches Mutterschafts- und Familiengeld lt. Gesetz 448/98
bei  der Autonomen Provinz Bozen, Familie, Soziales und Gemeinschaft oder bei verschiedenen Patronaten

Zuständig

DEU