Todesfall / Bestattungsdienst

Siehe dazu Dienst im Bürgernetz

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die notwendigen Formalitäten im Trauerfall zu erledigen.


Was?
Wo?
Kontakt
Todesfall zu Hause
  • Benachrichtigung des Vertrauensarztes
  • Benachrichtigung eines Bestattungsunternehmens, dieses übernimmt alle erforderlichen Formalitäten (Meldung Gemeinde, Überführung, Bestattung usw.)
  • Benachrichtigung Pfarrer
Bestattung Rottensteiner
Todesfall im Krankenhaus oder anderen Heimen und Instituten
  • Die Meldung erfolgt innerhalb von 24 Stunden durch die Verwaltung des Altersheimes, Krankenhauses oder Institutes
  • Benachrichtigung des Bestattungsunternehmens
  • Benachrichtigung Pfarrer


Bestattung Rottensteiner
Feuerbestattung

Voraussetzungen:

Todesanzeigen / Danksagung
  • Wenn gewünscht, wird diese evtl. vom Bestattungsdienst übernommen
  • bei der jeweiligen Tageszeitung

Todesanzeige / Danksagung im Rittner Bötl
Mitteilung im Meldeamt oder direkt bei der Redaktion des Rittner Bötl (Kosten: 60,00/100,00 Euro)

+39 0471 356457

+39 335 812 4000

ritten@boetl.net
Abmeldung der Rente
Das Standesamt veranlasst die Abmeldung beim entsprechenden Fürsorgeinstitut
+39 0471 356457
Hinterbliebenenrente
man wende sich an eines der Patronate

Vergessen Sie nicht im Steueramt die Müll-, Wasser- und Abwassergebühren des Verstorbenen umzuschreiben.

Zuständig

DEU