Siehe dazu Dienst im Bürgernetz
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die notwendigen Formalitäten im Trauerfall zu erledigen.
Was?
| Wo?
| Kontakt
|
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Todesfall zu Hause
| - Benachrichtigung des Vertrauensarztes
- Benachrichtigung eines Bestattungsunternehmens, dieses übernimmt alle erforderlichen Formalitäten (Meldung Gemeinde, Überführung, Bestattung usw.)
- Benachrichtigung Pfarrer
| Bestattung Rottensteiner |
Todesfall im Krankenhaus oder anderen Heimen und Instituten
| - Die Meldung erfolgt innerhalb von 24 Stunden durch die Verwaltung des Altersheimes, Krankenhauses oder Institutes
- Benachrichtigung des Bestattungsunternehmens
- Benachrichtigung Pfarrer
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Bestattung Rottensteiner |
Feuerbestattung
| Voraussetzungen: | |
Todesanzeigen / Danksagung
| - Wenn gewünscht, wird diese evtl. vom Bestattungsdienst übernommen
- bei der jeweiligen Tageszeitung
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Todesanzeige / Danksagung im Rittner Bötl
| Mitteilung im Meldeamt oder direkt bei der Redaktion des Rittner Bötl (Kosten: 60,00/100,00 Euro) | +39 0471 356457 +39 335 812 4000 ritten@boetl.net
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Abmeldung der Rente
| Das Standesamt veranlasst die Abmeldung beim entsprechenden Fürsorgeinstitut
| +39 0471 356457
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Hinterbliebenenrente
| man wende sich an eines der Patronate
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Vergessen Sie nicht im Steueramt die Müll-, Wasser- und Abwassergebühren des Verstorbenen umzuschreiben.