Überlassung Gebäude

Das Dokument ist ein Meldeformular zur Überlassung eines Gebäudes, das gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets vom 21. März 1978 Nr. 59 bei der zuständigen Sicherheitsbehörde eingereicht werden muss.

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Beschreibung

Wenn jemand in Italien ein Gebäude überlässt – zum Beispiel vermietet oder verkauft – muss das gemeldet werden. Dafür gibt es ein Formular, in dem beide Personen eingetragen werden: die, die das Gebäude abgibt, und die, die es bekommt. Man schreibt rein, wann die Übergabe war, wofür das Gebäude genutzt wird und wo es liegt. Auch persönliche Daten und Ausweise werden genannt. Das Dokument muss unterschrieben und der Polizei weitergegeben werden.

Datei

Kontakt

Meldeamt

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN+39 0471 356457meldeamt@ritten.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 15:50 Uhr

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