Seit März 2018 dürfen die E-Gov-Accounts für den Zugang zu den
Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr verwendet werden.
An deren Stelle tritt der SPID als einzige digitale Identität für die
Zugriffe auf alle Online-Dienste der Gemeinden, des Landes und des
Staates.
Das bedeutet, dass viele Bürger diesen SPID beantragen müssen.
Hier erhalten Sie eine kleine Hilfe wie der SPID beantragt werden muss. In dieser Anleitung ist man davon ausgegangen, dass der Bürger den SPID über den Provider Poste Italiane beantragt und sich im örtlichen Postamt identifizieren lässt.